Muster Jahresabrechnung

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Sie werden verstehen, dass das Muster nicht alles berücksichtigen kann. 

Wenn Sie konkrete Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen einer Jahresabrechnung haben oder die Rechtmäßigkeit einer bereits erstellten und/oder beschlossenen Jahresabrechnung, dann sprechen Sie unseren WEG-Spezialisten Rechtsanwalt Peter Hesse an. Er wird Ihnen gern - auch in allen anderen Fragen des WEG-Rechts - weiterhelfen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 05/2008


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


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