Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Jahresabrechnung

Die vom jeweiligen Verwalter zu erstellende Jahresabrechnung dient zum einen der Kontrolle des Verwalters und zum anderen stellt sie rechtsverbindlich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben fest. Der Verwalter legt durch die Jahresabrechnung Rechenschaft über die von ihm verwendeten Finnzmittel ab.