Das Recht der GmbH Teil 1 Einleitung und Entstehung

Die GmbH ist als Gesellschaftsform stets beliebt. Dies liegt sicher unter anderem daran, dass seit der GmbH-Reform 2008 die Gründung für kleinere Unternehmen erleichtert wurde.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Fußnote). Sie kann zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden (VFußnote). Grundsätzlich ist die Haftung bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (Fußnote). Dies mag für die jeweiligen Gesellschafter attraktiv sein, birgt aber für einen Geschäftspartner mehr Risiken. Nicht umsonst wird die GmbH scherzhaft auch „ Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung“ genannt.

1. Gesetzliche Grundlage

Die wesentlichen Regelungen zur GmbH finden sich im GmbHG. Ferner sind auch das HGB, BGB sowie in Einzelfällen andere Gesetze anwendbar.

2. Wie entsteht eine GmbH?

Die Gründung einer GmbH vollzieht sich in mehreren Schritten.

1. Schritt: Die Vorgründungsgesellschaft
Die zukünftigen Gesellschafter der GmbH entschließen sich eine GmbH zu gründen. Dies bedarf keiner speziellen Form.
Beachte: Die Gesellschafter sind bis zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechtes (Fußnote)!

2. Schritt: Die Vor-GmbH
Die Vor-GmbH wird durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Gemäß § 2 GmbHG bedarf dieser notarieller Form und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.

Nach § 3 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag folgende Angaben enthalten:

a) Die Firma und den Sitz der Gesellschaft

b) Den Gegenstand des Unternehmens

c) Den Betrag des Stammkapitals

d) Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt.

Darüber hinaus regelt § 3 Abs. 2 GmbHG, welche speziellen Bestimmungen darüber hinaus in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden müssen. Generell ist es immer sinnvoll wichtige Regelungen und Bestimmungen in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen um die Beweisbarkeit im Zweifelsfall zu erleichtern.

Achtung: Die „fertige“ GmbH existiert noch nicht und die Gesellschafter haften gemäß § 11 GmbHG noch persönlich.

3. Schritt: Die Bestellung der Geschäftsführer

Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben (Fußnote). Die Bestellung der Gesellschafter kann durch den Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung erfolgen.

4. Schritt: Die Einzahlung der Einlagen
Die Gesellschafter müssen ihre Einlagen erbringen. Vor Eintragung der GmbH müssen die Gesellschafter Mindesteinlagen gemäß § 7 GmbHG zahlen.

5. Schritt: Die Eintragung ins Handelsregister
Die Geschäftsführer der GmbH haben die Pflicht die Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden (Fußnote). Der Inhalt der Anmeldung zum Handelsregister ist in § 8 GmbHG geregelt.

6. Schritt: Die Entstehung der GmbH
Mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH wirksam.


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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: September 2012


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Normen: § 13 GmbHG, § 1 GmbHG, § 2 GmbHG, § 3 GmbHG, § 11 GmbHG, § 78 GmbHG, § 8 GmbHG

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