Messfehler bei Einsatz der Videostoppuhr CG P50E im Geschwindigkeits und Abstandsmessverfahren

Seit Juli 2007 ist das Messgerät CG-P50E wegen Messfehler vermehrt in den Schlagzeilen. Hintergrund ist ein Beitrag des Schachverständigen Wietschorke in der Zeitschrift „Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik“. Der Sachverständige hat in mehreren Untersuchungen festgestellt, dass das in vielen Bundesländern eingesetzte Gerät für Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen gar keine Uhr eingebaut ist, welche zur Einblendung der Zeit in dem Videobild führt. Vielmehr misst das Gerät nicht die Zeit sondern nur die Bilder pro Sekunde, die die Kamera aufgenommen hat. Da diese sog. Videostoppuhr CG-P50E auch nicht als Uhr anerkannt werden kann, entspricht sie nicht den Richtlinien der PTB-A für Stoppuhren. Eine Zulassung hätte daher schon nicht erfolgen dürfen und sei folglich unwirksam.

Diese fehlende Uhrenfunktion fürhrt im Ergebnis zu einem fehlerhaften Messergebnis. Fraglich ist nun für die Praxis, ob die Messungen noch verwertet werden dürfen. Die Obergericht haben sich bisher nicht mit dieser Frage befasst. Es ist aber davon auszugehen, dass die Messung nicht komplett unverwertbar ist. Vielmehr muss ein höherer Toleranzwert vom Messergebnis abgezogen werden. Wie hoch dieser Toleranzwert ist, kann aber nur von einem Sachverständigen ermittelt werden, was im Falle einer Verteidigung mit einem entsprechenden Beweisantrag zu beachten ist.

Es wird dikutiert, ob bei den verwendeten Geräten Provida ein Abzug von 20 % vorzunehmen ist. Bei dem Gerät Piller ist dagegen nur mit einem Zusachlag von 10 % zu rechnen. Dies kann aber entscheidend für die Verhängung eines Fahrverbotes sein. Droht kein Fahrverbot, sollte man auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, da die Kosten für einen Sachverständigen ein keinem Verhältnis zu der Geldbuße stehen.

Sind Sie selbst in einem Verfahren mit dem genannten Messgerät betroffen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


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Stand: September 2007


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Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
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  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
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