Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-4 Wahl des Franchisegebers

12.6. Wahl des Franchisegebers

Hat sich ein Existenzgründer für das Franchising entschieden, sollte nun ein passender Franchisegeber gefunden werden. Da ein Markt oftmals unter mehreren Franchisesystemen aufgeteilt ist, sollten die unterschiedlichen Franchisegeber vor einer Bewerbung miteinander verglichen werden. Im Idealfall fällt die Wahl auf einen bekannten Franchisegeber, der seine Franchisenehmer umfassend unterstützt, ihnen dabei jedoch unternehmerische Freiheiten lässt. Empfehlenswert ist es zudem, wenn der Franchisegeber Mitglied eines europäischen Franchiseverbandes ist, da so der europäische Verhaltenskodex für Franchising Anwendung findet. Letztlich sollte vor allem die inhaltliche Gestaltung des Vertrags (à 6.) die Entscheidung beeinflussen.

Beispiel 104: Wahl des Franchisegebers

P aus Beispiel 103 ist mittlerweile mit seinem Beratungsunternehmen recht erfolgreich. Seine finanziellen Reserven erlauben es ihm, sein Geschäftsfeld zu erweitern. Da er schon immer einen eigenen Computerfachhandel betreiben wollte, möchte er diesen Traum nun umsetzen. Allerdings möchte er den Aufwand und das Risiko zunächst minimal halten. Er beschließt, einen franchisierten Betrieb zu eröffnen. Nach umfassender Information bleiben zwei Franchisegeber in der engeren Wahl des P. Franchisegeber G1 ist schon lange am Markt tätig, überall bekannt und verfügt über ein sehr positives Image. Als Nachteil sieht P jedoch die Tatsache, dass G1 seinen Franchisenehmern kaum Freiheiten lässt. G2 hingegen ist noch recht neu auf dem Markt und daher eher unbekannt. Dennoch lässt G2 seinen Franchisenehmern einen sehr weiten Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Ein weiteres Entscheidungskriterium des P sind die Franchisegebühren und die Vertragslaufzeit. Nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten entschließt sich P schließlich für eine Bewerbung bei G2.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.


 

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Stand: September 2007


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
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  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht
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  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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