Wie kann ich als Endhersteller oder Zulieferer mein Haftungsrisiko minimieren?

a) Entwicklungs- und Konstruktionsphase

 Gefährdungspotenziale erkennen und Sicherheitsalternativen entwickeln.
 Sicherheit darf nicht an den Kosten scheitern; Zumutbarkeitskriterien erwägen.
 Bestimmungsgemäßen Gebrauch definieren und nahe liegenden Fehlgebrauch einkalkulieren.
 Den Stand von Wissenschaft und Technik ermitteln und in der Konstruktionsphase beachten.
 Unbedingt die Produktrelevanten technischen Normen, Qualitätsnormen und Sicherheitsstandards überprüfen und deren Einhaltung sicherstellen.
 Spezialgesetze und deren Anforderungen (Fußnote) prüfen.
 Bei älteren Normen deren Aktualität anhand des Standes von Wissenschaft und Technik überprüfen. Ggf. Produkt dem Stand von Wissenschaft und Technik anpassen
 Bei Serienprodukten den Stand von Wissenschaft und Technik dauerhaft überprüfen und Produkte ggf. anpassen.
 Bei Produkten mit längerer Lebensdauer Nachrüstung einkalkulieren.
 Qualitäts- und Sicherheitsbewertungen durchführen; ggf. unabhängiges Prüfinstitut einschalten.

b) Organisation im Unternehmen

 Festlegung der Dokumentations- und Organisationsstrukturen, insbesondere technische Dokumentation sicherstellen.
 Festlegung der Verantwortungsbereiche. Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentieren.
 Festelegung der Auswahl-, Anweisungs- und Überwachungspflichten (Fußnote).
 Vorsorgliche Notfallplanung und Rückrufmanagement erarbeiten (Fußnote).
 Ggf. Qualitätsmanagement der Geschäftsleitung unterstellen und/oder eigene Abteilung einrichten.
 Fehlermeldungen und Gewährleistungsmanagement (Fußnote) in den Betriebsablauf integrieren.
 Rückmeldungssystem des Vertriebspartners hinsichtlich Mängeln, Schadenersatzansprüchen und sonstiger Reklamationen aufbauen.
 Versicherungsschutz überprüfen (Fußnote).

c) Fabrikation und Auslieferung

 Wareneingangsprüfung sowie ggf. Warenausgangskontrollen beim Zulieferer (Fußnote).
 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für Sicherheitsaspekte.
 Entsprechende Anweisungen erteilen.
 Prüfungsvorgänge dokumentieren, Fehlerquellenanalyse durchführen.
 Produktkennzeichnung und Warenausgangskontrolle durchführen.
 Rückverfolgbarkeit von Produkten sicherstellen.
 Auslieferungsdatum dokumentieren.
 Ordnungsgemäße Lagerung sicherstellen.
 Verpackung und Transport organisieren.

d) Vertrieb und Produktbeobachtungsphase

 Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechend den Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Benutzers formulieren.
 Nahe liegenden Fehlgebrauch erkennen und entsprechende Warnhinweise erteilen.
 Ggf. auf mehrsprachige Formulierung der Bedienungsanleitung und Gebrauchsanweisung achten.
 Falls erforderlich: Wartungsintervalle festlegen und entsprechende Hinweise erteilen.
 Werbung hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsaspekte gestalten. Übertreibungen vermeiden. Gefahren offen legen.
 Falls produktspezifisch erforderlich: Kundenbetreuung und -schulung organisieren.
 Vertragssituation mit Blick auf Garantieübernahmen und Gewährleistung überprüfen.
 Produktbeobachtung durchführen, ständige Beobachtung des Standes von Wissenschaft und Technik.
 Wettbewerb hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen beobachten
 Dokumentation- und Aufbewahrungsdauer festlegen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 03.06.2008


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Datenschutzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Schindele ist seit vielen Jahren im IT-Recht für einen weltbekannten IT-Konzern tätig.  
Er berät seit vielen Jahren Unternehmen auf dem Gebiet des Datenschutzrecht.
Er prüft und erstellt Datenschutzhinweise, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen zwischen Unternehmen und Kunden. Er schult Datenschutzbeauftragte und Geschäftsleitungen in allen Fragen des Datenschutzrechtes. Er berät und prüft Datenschutzrechtsfragen in Bezug auf Auslagerungen und Austausch von Daten im internationalen Verkehr (safe harbour u.a.).

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Telematik – Rechtliche Probleme des Datenschutzes
  • Datenverarbeitungsverträge
  • Datenschutz in Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmerüberwachung, Arbeitnehmerdatenspeicherung etc.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0711-896601-24

 

Portrait Guido-Friedrich-Weiler Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Weiler berät und schult Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Seine umfassende Lehrerfahrung ermöglicht es ihm, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spezialthemen wie der Arbeitnehmerüberwachung fortzubilden.

Als Trainer ist Guido-Friedrich Weiler bei diversen Dax-30-Unternehmen anerkannter Spezialist, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen von Datenschutz, Innenrevision oder Compliance geht. In Kooperation mit IT-Sicherheitsunternehmen und Herstellern von Antivirenprogrammen hält er regelmäßig Vorträge zu rechtskonformem Einsatz von IT-Security.

Er publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Fragen der Arbeitnehmerüberwachung.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftragter bei dem Bildungszentraum der Bundeswehr Mannheim

Ferner ist Herr Weiler Referent für

  • Management Circle
  • Haub & Partner
  • IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Datenschutz und Compliance
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Überwachung von Arbeitnehmern: Möglichkeiten und Grenzen
  • Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch interne Revision
  • Recht für Revisoren
  • Persönliche Haftung des Risikomanagers
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema Datenschutz und Videokameras
  • BYOD – Herausforderungen für Arbeitgeber
  • Emailarchivierung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85

 


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