Fehlerhafte Zinsberechnung von Banken – Teil 11 – Disagio


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Igor Ivanov
Wissenschaftlicher Mitarbeiter


2.9. Disagio


2.9.1. Eigenschaft Disagio

Ein Disagio oder Damnum ist ein Abschlag vom Kreditbetrag, der bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten wird und dann auf die Kosten oder Zinsen verrechnet werden kann.Bei Auszahlung des Darlehens wird von der Bank das Disagio im Vorfeld einbehalten und der Restbetrag (Kreditbetrag abzgl. Disagio) an den Kreditnehmer ausgezahlt.

Damit wird die Zins- oder Kostenschuld des Kreditnehmers teilweise bereits im Vorfeld abgegolten und der Kreditnehmer muss dafür nur einen geringeren Zins entrichten. Zurückbezahlen und verzinsen muss er aber den vollen Darlehensbetrag, also inklusive des einbehaltenen Disagios.

In wie fern es sich es sich bei einem Disagio um eine vorzeitige Zinszahlung oder um eine Zahlung auf die Verwaltungskosten handelt, hängt von der Vereinbarung der Parteien ab. Gewöhnlich wird das Disagio als Zinszahlung vereinbart.

Beispiel

A nimmt einen Kredit in Höhe von 100.000 € mit einem Disagio von 9 % auf. Ausgezahlt werden ihm 91.000 €. Der jährliche Zins soll 2 % und die Laufzeit 1 Jahr betragen. Die einbehaltenen 9.000 € wegen des vereinbarten Disagios dienen hier der Zinstilgung. Das heißt, dass ein Teil der Zinsen schon im Vorfeld beglichen wurde. A hat dafür insgesamt geringere Zinsen (2 %) zu zahlen.
Zurückzahlen und verzinsen muss A aber den vollen Darlehensbetrag, also 100.000 EUR. Für die Bank hat das den Vorteil, dass sie ihren Zinsgewinn gleich am Anfang einbehält und das Geld in weitere Geschäfte investieren kann. Für A liegt der Vorteil darin, dass in der Folgezeit nur einen geringeren Zinssatz für das Darlehen, nämlich 2 % zahlen muss und seine Raten dadurch stabiler halten kann.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Igor Ivanov, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8.


 

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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

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