Bankvertragsrecht – Teil 23 – Rechtsverhältnis zwischen Kartenunternehmen/Karteninhaber und Gläubiger

3.4.3. Rechtsverhältnis zwischen Kartenunternehmen und Gläubiger

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kartenunternehmern und dem Gläubiger (Händler) wird als Akquisitions- oder Vollzugsverhältnis bezeichnet. Grundlage dieses Verhältnis ist der sog. Händlervertrag, der einen Rahmenvertrag sui generis mit Dauerschuldcharakter darstellt.
Der Händler wird darin verpflichtet, die Kreditkarte wie Bargeld zu akzeptieren, was insbesondere ein Verbot zusätzlicher Gebühren für den Karteneinsatz bedeutet, sog. Sucharging. Das wird überwiegend als Abrede zugunsten des am Akquisitionsvertrag nicht beteiligten Karteninhabers verstanden. Ferner verpflichtet sich der Händler zur Zahlung eines sog. vereinbarten Disagio, das in der Regel zwischen drei und fünf Prozent der mit der Karte gezahlten Summe liegt. Dafür verspicht der Kartenunternehmer dem Händler, die mit der Karte abgewickelten Umsätze zu bezahlen. Dies beinhaltet das Zahlungsversprechen des Kartenunternehmers zur Begleichung der Kreditsumme in Form eines abstrakten Schuldversprechen gem. § 780 BGB. Diese Pflicht wird unabhängig von der Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen Karteninhaber und Gläubiger begründet.

3.4.4. Rechtsverhältnis zwischen Karteninhaber und Gläubiger

Das Verhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Gläubiger wird als Valutaverhältnis bezeichnet. Es setzt zunächst eine Abrede voraus, die Kreditkarte als Zahlungsmittel nutzen zu dürfen, die regelmäßig durch den Aushang eines Symbols der Kartengesellschaft vereinbart wird. Zusätzlich hat der Karteninhaber einen Anspruch auf bargeldlose Zahlung unter Rückgriff auf die Vereinbarungen im Akquisitionsverhältnis, das als Vertrag zugunsten Dritter zu sehen ist.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bankvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8.


 

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Stand: Dezember 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

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