Kreditvertragsrecht – Teil 40 – Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensvertrages: Der Unternehmer


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


3. Besonderheiten des Verbraucherdarlehensvertrages

Verbraucherdarlehensverträge sind Darlehensverträge, die zwischen einem Unternehmer (zumeist einer Bank) und einem Verbraucher abgeschlossen werden. Sie unterliegen gemäß §§ 491 ff. BGB
besonderen Regelungen, weil der Verbraucher gegenüber den wirtschaftlich überlegenen und erfahrenen Banken (Unternehmern) zu schützen ist.

3.1. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensvertrages

Ein Verbraucherdarlehensvertrag liegt nur dann vor, wenn er zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wurde.

3.1.1. Unternehmer

Unternehmer ist, wer den Darlehensvertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt, § 14 BGB. Der Abschluss von Darlehensverträgen muss zu einer auf Dauer angelegten und nach außen am Markt hervortretenden entgeltlichen Tätigkeit des Darlehensgebers gehören. Unerheblich ist, ob der Darlehensgeber eine juristische Person (wie z.B.
eine Bank) oder eine natürliche Person ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass die unternehmerische Tätigkeit des Darlehensgebers generell auf die Vergabe von Krediten gerichtet ist.

Beispiel

Herr G betreibt einen Kfz-Handel. Bisher hat er seinen Kunden noch keine Darlehen gewährt. Ausnahmsweise gewährt er heute seinem Kunden Herr M ein Darlehen in Höhe von 5.000 EUR, weil dieser unbedingt den Alfa Romeo kaufen möchte, den Herr G günstig anbietet. Herr G schließt den Darlehensvertrag im Rahmen seines Gewerbes ab, weil damit der Autokauf finanziert werden soll. Damit handelt Herr G beim Vertragsabschluss als Unternehmer, auch wenn er ansonsten mit der Vergabe von Darlehen nichts zu tun hat.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

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Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Normen: § 491 BGB, § 14 BGB

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