Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 37 – Checkliste

9. Zusammenfassung anhand einer Checkliste

Mit Hilfe der nachfolgenden Checkliste sollen die rechtlichen Anforderungen an eine abmahnsicher gestaltete Webseite zusammengefasst werden. Angelehnt an den einzelnen Kapiteln des vorliegenden Buches werden in der linken Spalte der Checkliste die zu berücksichtigenden Kriterien genannt. In der dazugehörigen Zeile werden sodann die am meisten verbreiteten Abmahnrisiken aufgeführt, die es zu verhindern gilt. Abschließend kann mittels des ✓ und x individuell überprüft werden, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt wurden oder ein Abmahnrisiko besteht.

Kriterien

Abmahnrisiken

x

Domainname und -endung

Vor der Registrierung der Domain sollte überprüft werden:

  • Verstößt die Wahl des Domainnamens bzw. der -endung gegen Rechte Dritter aus dem Namens- oder Markenrecht?


Veröffentlichung von Inhalten

Digitale Bilder, Videos und Texte sind urheberrechtlich geschützt:

  • Handelt es sich um eigene Inhalte?

Eigene Inhalte können bedenkenlos veröffentlicht werden.

Beachte: Bei der Verwendung von lizenzfreien Bildern muss der Urheber zumindest benannt werden.

  • Handelt es sich um fremde Inhalte?

Sofern es sich nicht um eigene Inhalte handelt, bedarf es hier für die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite einer Einwilligung des Urhebers und der Urheberbezeichnung.

Beachte: Lizenzbedingungen

Marketing und Werbung

Werbeversprechen

  • keine Werbung mit fremden Marken (auch nicht bei der Verwendung von Google AdWords)
  • keine Werbung mit „Selbstverständlichkeiten“
  • klare Abgrenzung von Garantie- und Gewährleistungsversprechen

Beachte: bei Werbung mit Garantien müssen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen eingehalten werden

E-Mail-Werbung

  • Ausdrückliche Einwilligung des Internetnutzers muss vorliegen

Beachte: Empfänger muss dem Empfang widersprechen können

  • Versenden mittels Double Opt-In
  • E-Mail-Werbung mit vollständigem Impressum verschicken

Datenschutz

Anbieterkennzeichnung/Impressum

  • Impressumspflicht

Beachte: Impressumspflicht auf Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken

  • Erreichbarkeit des Impressums mittels doppelten Link
  • vollständiger Namen des Webseitenbetreibers (keine Abkürzung des Vornamens)
  • vollständige Postanschrift (keine Postfachanschrift)
  • Rechtsformzusatz und Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen
  • Ermöglichung einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
  • Registergericht und –nummer
  • zuständige Aufsichtsbehörde
  • Berufsbezeichnung und berufsspezifische Regelungen
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer

Datenschutzerklärung

  • Pflicht zur Datenschutzerklärung
  • Aufklärung über Speicherung von personenbezogenen Daten

Beachte: Gesonderte Aufklärung über die Verwendung von Cookies und der Einbindung sozialer Netzwerke auf der Webseite.

  • Aufklärung über die Verwendung der personenbezogenen Daten
  • Verwendung von Tracking-Tools Beachte: Zur Verwendung von Google-Analytics muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen und zusätzlich der Analytics-Code modifiziert werden.

Zur Speicherung von IP-Adressen bedarf es eines berechtigten Interesses des Diensteanbieters und einer Einwilligung des Internetnutzers.

  • Einbindung von Social-Plug-Ins

Fernabsatzvertragsrecht

Widerrufsrecht und –belehrung

Beachte: Gesetzesänderung mit Verbraucherrechterichtlinie (Juni 2014): Anlage 1, 2 des EGBGB

  • Regelung der Rücksendekosten

wirksame Einbindung der Widerrufsbelehrung

Wirksame Einbindung von AGB-Klauseln

  • ausdrücklicher Hinweis auf die AGB
  • zur Kenntnisnahme der AGB durch den Kunden
  • Einverständnis des Kunden mit den AGB

Preisangaben

  • Preise inkl. anfallender Steuern (USt) auf der Webseite ausweisen
  • Hinweis auf die Höhe der Versandkosten

Lieferzeiten

  • bei Angaben wie „sofort verfügbar“ muss die Ware innerhalb von fünf Tagen geliefert werden

Buttonlösung

  • vollständige Bestellübersicht

Beschriftung des Buttons („Jetzt kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“)

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Abmahnsichere Websiten

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2016


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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