Musterklagen für Kapitalanleger zukünftig zulässig - Gesetz tritt zum 01.11.2005 in Kraft

Ab dem 01.11.2005 können Kapitalanleger gebündelt und beschleunigt Schadensersatzklagen wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten, einreichen können. Wenn sich Rechtsfragen in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen gleichlautend stellen, können diese in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Damit wird das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt.  Das Gesetz ist auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar. Im neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de können sich Anleger darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Damit werden erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert. Das neue Gesetz wird zunächst auf 5 Jahre befristet.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 1.11.2005


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
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