Bundesjustizministerium plant Beschränkung der Anfechtung von Zahlungen an Sozialversicherungsträger

In einer Pressemeldung vom 23.06.2005 hat das Bundesjustizministerium Pläne vorgestellt, die Anfechtung von Zahlungen an die Sozialversicherungsträger einzuschränken.

Als Begründung wird angeführt, dass die Insolvenzanfechtung durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Insolvenzverwalter deutlich erleichtert wurde. Hierdurch seien insbesondere die öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Um einerseits dem Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung zu tragen, andererseits nicht den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu verletzen, soll unter anderem die Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt werden.


Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz


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Stand: Juni 2005


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