Abmahnung - unberechtigte Abmahnungen können teuer werden

Wer irreführende Werbung betreibt oder sonst bei seiner unternehmerischen Tätigkeit gegen Gesetze verstößt, kann u.a. von seinen Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Durch die Abmahnung wird der Rechtsverletzer auf den Verstoß aufmerksam gemacht und bekommt die Gelegenheit, die Angelegenheit mit dem Wettbewerber "kostengünstig" außergerichtlich zu klären. Dafür kann der Abmahner in aller Regel neben einer Unterlassungserklärung auch den Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen, welche oft mehrere hundert wenn nicht über tausend Euro betragen können. Ist die Abmahnung allerdings unberechtigt, weil z.B. der angebliche Verletzer tatsächlich mit seiner Werbung nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat oder der Abmahner rechtsmissbräuchlich handelt, kann der Abgemahnte eine Gegenklage auf Feststellung erheben, dass die angeblichen Unterlassungsansprüche des Abmahners nicht bestehen. So z.B. geschehen in einer Auseinandersetzung der ARD mit dem Domain-Inhaber der Domain wahltipp.de. Die ARD war der Ansicht der Inhaber verletze durch die Nutzung seiner Domain die Markenrechte der ARD an der Marke "ARD Wahltipp". Das Gericht sah dies anders, da unterscheidungskräftiger Teil der Marke allein "ARD" sei und nicht "Wahltipp", dieser sei rein beschreibend für den angebotenen Inhalt. Der Domaininhaber klagte auf Feststellung, dass die angeblichen Unterlassungsansprüche der ARD nicht bestehen und gewann. Bei dem von dem Gericht festgesetzten Streitwert von 50.000 EUR wird das für die ARD jetzt teuer.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Handelsvertreter - Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten" von Harald Brennecke und Kathrin Stipp, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de,  ISBN 3-939384-03-8, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-03-8.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Er verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Er prüft Werbeauftritte und Werbemaßnahmen wie Internetseiten, Onlineshops, Firmenauftritte, Prospekte und AGB auf wettbewerbswidrige Inhalte zur Vermeidung von Abmahnrisiken. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Unternehmer beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten.  Er ist im Bereich der UWG-Straftaten als Srafverteidiger und bei der Ermittlung und Dokumentation von Straftaten und der Erstellung von Strafanzeigen tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.

Harald Brennecke hat im unter anderem veröffentlicht:

  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Weitere Veröffentlichungen von Harald Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem zum Thema

  • Recht im Marketing

 Harald Brennecke ist Dozent für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Strategische Ausrichtung von Unternehmen aus wettbewerbsrechticher Sicht
  • Markenschutzstrategien als betriebswirtschaftliches Instrument
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und PraxisK

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28

 

Normen: § 3 UWG § 12 UWG § 256 ZPO

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosIT-RechtInternetrechtAbmahnung
RechtsinfosWettbewerbsrechtWerbungIrreführende Werbung
RechtsinfosIT-RechtInternetrechtDomain
RechtsinfosMarkenrechtVerwechslungsgefahr
RechtsinfosMarkenrechtEuropäisches Markenrecht
RechtsinfosMedienrecht