Der Ladenschluss, die Ladenschlusszeiten oder doch die Ladenöffnungszeiten? Eine Einführung: Teil 2: Die neuen Regelungen der Länder

Die geplanten und bereits beschlossenen Regelungen der Bundesländer zum Ladenschluss

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Neuerungen zu den neuen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern haben die meisten Bundesländer ihre Ladenöffnungszeiten neu geregelt oder bereiten entsprechende Regelungen vor:

In Baden-Württemberg ist geplant, die Ladenschlusszeiten von Montag bis Samstag vollständig freizugeben. An Sonn- und Feiertage werden – abgesehen von wenigen verkaufsoffenen Tagen – Geschäfte und Läden geschlossen bleiben. Die verkaufsoffenen Sonntage sollen von vier auf zwei verringert werden. Inkrafttreten voraussichtlich Frühjahr 2007.

In Bayern wird es bis auf weiteres keine Änderung geben.

In Berlin kann von 17.11.2006 an werktags von 0 bis 24 Uhr eingekauft werden. Dies gilt auch an den Adventssonntagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr.

Brandenburg: Ein in den brandenburgischen Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht neben einer kompletten Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag auch bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr vor, davon höchstens zwei im Advent. Das Brandenburger Gesetz soll am 22. November verabschiedet werden und zum 1. Dezember in Kraft treten.

Die Ladenöffnungszeiten in Bremen und Bremerhaven werden voraussichtlich ab Frühjahr 2007 weitgehend freigegeben. Bremen folgt damit den Vorgaben aus Niedersachsen, wo ab dem Frühjahr ebenfalls werktags einkaufen rund um die Uhr möglich sein soll. Die Sonn- und Feiertage werden nicht angetastet.

In Hamburg werden die Ladenöffnungszeiten im kommenden Jahr freigeben. Die Geschäfte sollen dann - außer an Sonn- und Feiertagen - jeden Tag rund um die Uhr geöffnet haben können.

Hessen hat sich noch vor dem Weihnachtsgeschäft 2006 zu vergleichbaren Regelungen wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen entschlossen. Die Geschäfte in Hessen können werktags rund um die Uhr geöffnet haben, an Sonn- und Feiertagen bleiben sie geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern plant eine 7 x 24-Regelung (Fußnote). Damit wäre Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das die Ladenöffnungszeiten an allen Wochentagen freigibt.

In Niedersachsen werden die Ladenschlusszeiten von 2007 an deutlich gelockert. Die Geschäfte können montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet haben, sonn- und feiertags bleiben die Geschäfte geschlossen.

In Nordrhein-Westfahlen können ab 21.11.2006 Läden montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet haben. Sonn- und Feiertage bleiben mit regionalen Ausnahmen geschützt.

Rheinland-Pfalz plant, die Geschäfte montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr zu öffnen. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage sollen unverändert bleiben.

Im Saarland soll zunächst alles beim alten bleiben.

In Sachsen wird über eine Lockerung der Ladenschlusszeiten nachgedacht. Es sollen die Läden montags bis samstags 6 bis 22 Uhr geöffnet haben. Außerdem sollen Läden an fünf Werktagen im Jahr 24 Stunden geöffnet sein. Zusätzlich soll es vier verkaufsoffene Sonntage geben.

Sachsen-Anhalt plant, noch vor dem Weihnachtsgeschäft 2006 den Ladenschluss zu lockern: Es soll eine 6 x 24-Stunden-Regelung geben. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage sollen unverändert bleiben

Schleswig-Holstein will die Ladenschlusszeiten an die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Berlin noch vor dem Weihnachtsgeschäft 2006 anpassen. Von diesem Zeitpunkt an soll dort werktags einkaufen rund um die Uhr möglich sein. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen

Thüringen will seine Geschäfte an sechs Tagen in der Woche rund um die Uhr geöffnet haben. Die Regelungen an Sonn- und Feiertagen bleiben unverändert. Der erste Advent soll verkaufsoffen sein.


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