Einführung Internetrecht Teil 8 Internetrecht in der Praxis


Internetrecht in der Praxis


Wie ist den internetrechtlichen Rechten und Pflichten in der Praxis Rechnung zu tragen?

Zunächst lässt sich zusammenfassen, dass Internetrecht verschiedene Rechtsgebiete tangiert und die internetrechtlichen Rechten und Pflichten in vielen Gesetzen verstreut sind. Verstöße können nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz u. a. auslösen, sondern auch Bußgelder, Geld- und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen.

Jedenfalls sind die Kosten einer Überprüfung eines Webseitenauftritts, der AGB oder der Arbeitsverträge im Vorfeld wesentlich geringer, als etwa nach einer Abmahnung. Seine Rechten und Pflichten im Bereich des Internetrechts zu kennen, verbessern auch wesentlich die Verhandlungsposition mit Kunden, Technikern oder Banken. Dies führt letztlich zu dem sehr positiven Effekt, dass die Investitionen für eine technische und rechtliche Prüfung im Vorfeld die Abwehr von Ansprüchen, ob gerichtlich oder außergerichtlich nicht nur wesentlich vereinfachen, sondern auch wesentlich geringere Kosten auslösen.

Sinnvoll ist es, sich hierzu spezialisierten Rat einzuholen. Als Spezialistin des IT-Rechts stelle ich Ihnen hierzu gerne nicht nur mein rechtliches Know-How zur Verfügung, sondern gerade auch das technische Hintergrundwissen. Wenn ich Sie heute für die Problemfelder des Internetrechts sensibilisieren konnte, ist das Ziel dieser Serie erreicht.

 

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Stand: 02/07


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Medienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:  
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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