Einführung Lizenzrecht Teil 5 Rechtlicher Rahmen


Rechtlicher Rahmen


Für die Beurteilung von rechtlichen Fragen um Softwarelizenzen spielen - neben vertraglichen Vereinbarungen - eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben eine wesentliche Rolle.

In erster Linie ist Software durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht unterliegt dabei jeweils dem Ursprungsprinzip, d.h. für eine Software-Entwicklung in Deutschland gilt das deutsche Urhebergesetz. Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum (Bild, Film, Ton). Da die Programmierung einer Software ein Ausfluss geistiger Schöpfung ist, ist Software ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt.

Das deutsche Urhebergesetz in der Fassung vom 10.09.2003 enthält sowohl in zivilrechtlicher Hinsicht Vorschriften, wie mit einer Software-Lizenz umzugehen ist, als auch Strafvorschriften mit der Folge von Geld- und Freiheitsstrafen. In Ergänzung findet das allgemeine Strafgesetzbuch Anwendung.

Software ist jedoch ebenfalls durch markenrechtliche Vorschriften nach dem Markengesetz geschützt. Darüber hinaus stehen Titelschutzmöglichkeiten und das Namensrecht des bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ergänzt den rechtlichen Rahmen für Software. Software kann ebenfalls durch das Patentrecht geschützt sein.

Diese gesetzlichen Vorgaben aus einer Vielzahl von Einzelvorschriften finden Eingang bei der vertraglichen Gestaltung eines Software-Lizenzvertrages.

Um die national geltenden Urhebergesetze zu vereinheitlichen, sind mehrere Internationale Abkommen geschlossen worden. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, kurz TRIPS, diente damit auch einem länderübergreifenden Schutz von geistigem Eigentum. Die gleiche Intention hat auch die World Intellectual Property Organisation, die internationale Dachorganisation für Schutz geistigen Eigentums. Nicht zuletzt haben auch mehrere europäische Richtlinien Bedeutung bei rechtlichen Problemen rund um Software-Lizenzen.

 

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Stand: 10/06


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Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

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  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

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