Telekommunikationsgesetz Teil 1 Allgemein


Das Telekommunikationsgesetz – TKG

Telekommunikation ist ein weit verbreiteter und vielseitiger Bereich. In strafrechtlicher Hinsicht können etwa selten mit so wenig Aufwand soviel Information gewonnen werden, wie dies beispielsweise im Abhören eines Telefonats möglich ist. In wirtschaftlicher Hinsicht bietet der Telekommunikationsmarkt ein großes Potential. Auf Grund dessen sah sich der Gesetzgeber schon früh gezwungen, Regulierungen in diesem Bereich vorzunehmen.

Speziell das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.

Hierbei handelt es sich eigentlich um ein sehr altes Gesetz. Noch immer greifen Definitionen und andere wichtige Komponenten des alten im modernen Telekommunikationsgesetz. Die wirtschaftliche Lage hat sich allerdings bezüglich des Telekommunikationsmarktes in den letzten Jahren stark verändert, insbesondere durch den Wegfall des staatlichen Monopols. Nach einer Vielzahl von Reformen hat das erste Telekommunikationsgesetz vom Juli 1996 die endgültige Marktöffnung zum 01. Januar 1998 erlangt. Dies war allerdings nur durch die Schaffung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen möglich.

Bereits vier Jahre später wurde jedoch schon eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig, da in der Zwischenzeit ein Paket von Rahmenrichtlinien durch die EU-Kommission erlassen wurde, dessen Integration in die nationalen Gesetzgebungen bis Mitte 2003 hätte stattfinden sollen. Die so bedingte Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist seit 26. Juni 2004 in Kraft und wurde am 24. Februar 2007 zuletzt geändert.

Weiterlesen:
zum folgenden Teil des Buches

 

Links zu allen Beiträgen der Serie TKG


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 03/07


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat IT-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Stuttgart

Rechtsanwalt Schindele begleitet IT-Projekte von der Vertragsgestaltung und Lastenheftdefinition über die Umsetzung bis hin zur Abnahme oder Gewährleistungs- und Rückabwicklungsfragen.

Tilo Schindele ist Dozent für IT-Recht und Datenschutz bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Seminare und Vorträge unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Praxistipps zum rechtssicheren Einsatz von E-Mails im Unternehmen
  • Rechtssicherheit im Internet: - Praktische Rechtstipps für Unternehmer von AGB über Disclaimer und E-Mails bis zu web2.0
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Vertragsschluss, Laufzeit und Umzug in Telekommunikationsverträgen


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter: 
Mail: tilo.schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosTelekommunikationsrecht
RechtsinfosIT-RechtTelekommunikation