Abmahnungen – unwirksame Klausel in den AGB zum Versandhandel

Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin mit Beschluss (Fußnote) vom 03.04.2007 entschieden, dass die Formulierung "in der Regel..." in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fußnote) zur Versandangabe zu unbestimmt und damit unwirksam ist.

Die Antragsgegnerin hatte in den Versandangaben in eBay-Angeboten folgende Klausel verwendet: „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang…“.

Den Unterlassungsanspruch begründet das Gericht aus § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 308 Nr. 1, 2. Alternative BGB. Der Antrag hinsichtlich der Wendung „in der Regel…“ sei begründet, da insoweit die von der Antragsgegnerin bestimmte Lieferfrist nicht hinreichend bestimmt ist, § 308 Nr. 1, 2. Alternative BGB.

Nach Ansicht des KG Berlin müsse ein Durchschnittskunde ohne Schwierigkeiten und rechtliche Beratung in der Lage sein, das Ende der in den AGB angegebenen Lieferfrist erkennen und berechnen zu können. Das Gericht machte deutlich, dass im vorliegenden Falle durch die Wortwahl eine Festlegung auf eine bestimmte Lieferzeit vermieden werden soll. Der Kunde könne nicht erkennen, wann der Regel- und wann der Ausnahmefall vorliegt.


Hinweis:
Viele gewerbliche Verkäufer verwenden insbesondere bei eBay-Verkäufen ähnliche der hier streitgegenständlichen Floskeln. Um Gerichtsverfahren und kostenintensive Abmahnungen vorzubeugen, sollten die Hinweise in den AGB zu Versandangaben im Online-Handel und insbesondere zur Lieferzeit, nochmals überprüft werden.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2007/05


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.

Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:

  • Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

  • AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:

  • AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
  • Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
  • Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
  • Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
  • Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Gericht / Az.: Kammergericht Berlin Beschluss vom 03.04.2007 (5 W 73/07)
Normen: § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 308 Nr. 1, 2. Alternative BGB

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosIT-RechtInternetrechtAGB
RechtsinfosAGB-Recht