Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Zeugnis

Das Thema Arbeitszeugniss ist ein hochbrisantes Thema, denn der Arbeitgeber beurteilt darin die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer, einschließlich der Qualifikation und des dienstlichen Verhalten (qualifiziertes Arbeitszeugnis).

Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer sein berufliches Fortkommen nicht zu erschweren. Dennoch oder gerade deshalb gibt es auf diesem Gebiet immer wieder Streitigkeiten zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer.

Was man zum Thema Zeugnis noch wissen sollte, finden Sie in den nachfolgenden Beiträge unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Müssen Arbeitszeugnisse branchenübliche Formulierungen enthalten?
 
Falsche Angaben im Zeugnis verjähren nicht
 
Checklisten Arbeitsrecht - Ausbildungszeugnis
 


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Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

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Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke