Rechtsinfos/Architektenrecht/Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Planer festgehalten wird. Der Architektenvertrag ist frei verhandelbar, wobei es sich meist um einen Werkvertrag handelt.

Der Begriff des Architekten umfasst alle Personen, die Architektenleistungen erbringen. Damit ist keine berufsständische Bezeichnung gemeint. Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass Architektenverträge auch von Nichtarchitekten mit den Bauherren geschlossen werden.

In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner und den zahlreichen Rechtsprechungsverweisen finden Sie entsprechende Informationen zu diesem Thema.