Rechtsinfos/Datenschutzrecht/IT-Security

IT-Security? Was ist das denn? Warum sollte sich der geneigte Leser damit beschäftigen? IT-Security oder IT-Sicherheit bedeutet nichts anderes als Datensicherheit. Dabei geht es nicht um den Schutz der Daten selbst und zwar vor Veränderung und Verlust – weil ansonsten Verlust nicht nur der Daten, sondern vor allem der Verlust von Geld droht.

Früher lautete die volkswirtschaftliche Formel, ein Unternehmen benötigt Arbeit, Boden und Kapital um produzieren zu können. Heute ist diese Formel um die vierte Komponente der Daten zu erweitern. Dies wird besonders deutlich, wenn das Firmennetzwerk und die Firmendaten einmal nicht zur Verfügung stehen, sei es nur durch eine Wartung oder gar einen Systemausfall. Ohne Rechner, Email und Internetverbindung, Datenabgleich etc. steht dann heutzutage fast alles still.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Einführung Internetrecht Teil 7 IT Sicherheit
 
IT Sicherheit Teil 2 Bedeutung von IT Security
 
IT Sicherheit Teil 1 Einführung
 
IT Sicherheit Teil 17 Checkliste
 
IT Sicherheit Teil 4 Wirtschaftliches Risiko
 
IT Sicherheit Teil 15/3 IT Security Policy
 
IT Sicherheit Teil 13 Umsetzung
 
IT Sicherheit Teil 12/3 Zertifizierungen Anderer
 
IT Sicherheit Teil 6/1 Haftung für eigenes Verschulden
 
IT Sicherheit Teil 3/2 Gefahren technischer Art
 
IT Sicherheit Teil 12/1 Zertifizierungen ISO
 
IT Sicherheit Teil 12/2 Zertifizierungen BSI
 
Strafrechtsänderungsgesetz Teil 3/3 Computerkriminalität
 
IT Sicherheit Teil 14 Technische Maßnahmen
 
Erhaltung des Sicherheitseinbehaltes
 
IT Sicherheit Teil 15/1 Rechtliche Maßnahmen
 
IT Sicherheit Teil 5/1 Rechtliche Vorgaben
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
IT Sicherheit Teil 7/1 Haftung für fremdes Verschulden
 
IT Sicherheit Teil 11 BASEL II
 
IT Sicherheit Teil 8 Strafrechtliche Verantwortung
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 2)
 
IT Sicherheit Teil 16 Fazit
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 3)
 
IT Sicherheit Teil 9/2 Haftung des Datenschutzbeauftragten
 
IT Sicherheit Teil 9/3 Haftung des Datenschutzbeauftragten
 
IT Sicherheit Teil 10 Haftung des IT Verantwortlichen
 
IT Sicherheit Teil 5/2 Rechtliche Vorgaben
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Datenschutzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Schindele ist seit vielen Jahren im IT-Recht für einen weltbekannten IT-Konzern tätig.  
Er berät seit vielen Jahren Unternehmen auf dem Gebiet des Datenschutzrecht.
Er prüft und erstellt Datenschutzhinweise, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen zwischen Unternehmen und Kunden. Er schult Datenschutzbeauftragte und Geschäftsleitungen in allen Fragen des Datenschutzrechtes. Er berät und prüft Datenschutzrechtsfragen in Bezug auf Auslagerungen und Austausch von Daten im internationalen Verkehr (safe harbour u.a.).

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Telematik – Rechtliche Probleme des Datenschutzes
  • Datenverarbeitungsverträge
  • Datenschutz in Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmerüberwachung, Arbeitnehmerdatenspeicherung etc.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0711-896601-24

 

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Rechtsanwalt Weiler berät und schult Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Seine umfassende Lehrerfahrung ermöglicht es ihm, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spezialthemen wie der Arbeitnehmerüberwachung fortzubilden.

Als Trainer ist Guido-Friedrich Weiler bei diversen Dax-30-Unternehmen anerkannter Spezialist, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen von Datenschutz, Innenrevision oder Compliance geht. In Kooperation mit IT-Sicherheitsunternehmen und Herstellern von Antivirenprogrammen hält er regelmäßig Vorträge zu rechtskonformem Einsatz von IT-Security.

Er publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Fragen der Arbeitnehmerüberwachung.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftragter bei dem Bildungszentraum der Bundeswehr Mannheim

Ferner ist Herr Weiler Referent für

  • Management Circle
  • Haub & Partner
  • IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Datenschutz und Compliance
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Überwachung von Arbeitnehmern: Möglichkeiten und Grenzen
  • Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch interne Revision
  • Recht für Revisoren
  • Persönliche Haftung des Risikomanagers
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema Datenschutz und Videokameras
  • BYOD – Herausforderungen für Arbeitgeber
  • Emailarchivierung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85