Rechtsinfos/Europarecht/Russland

Eine ausländische Firma kann eine Repräsentanz in Russland eröffnen. Mit Zustimmung der zuständigen Akkreditierungsbehörde ist die Eröffnung von regionalen Außenstellen möglich. Eine Repräsentanz ist in aller Regel für eine nichtkommerzielle Tätigkeit vorgesehen. Sie erzielt demnach keine Einnahmen und zahlt demnach keine Gewinnsteuer oder Umsatzsteuer in Russland. Dieser Status ist der zuständigen Steuerbehörde jedes Jahr neu nachzuweisen.

Die Repräsentanz kann genutzt werden, um den russischen Markt zu beobachten, für das Mutterhaus zu werben und Kontakte zu pflegen. Verträge dürfen ausschließlich vorbereitet, jedoch nicht unterzeichnet werden. Falls die Repräsentanz dennoch Einnahmen erzielen sollte und damit eine kommerzielle Tätigkeit ausübt, ist sie aus steuerlichen Sicht eine Betriebsstätte und wird in Russland zur Steuer herangezogen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Arbitragegerichtsverfahren in Russland
 
Gründung einer Repräsentanz (?????????????????) in der Russischen Föderation.
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 4 - Die russische Offene Handelsgesellschaft Полное товарищество)
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 5 - Die russische Kommanditgesellschaft (Товарищество на вере / Коммандитное товарищество, abgekürzt ,, к .т.``)
 
Die Registrierung (Gründung und Eintragung) von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation
 
Das Vollstreckungsverfahren in der Russischen Föderation
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 2 - Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 3 - Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt „o.o.o.“)
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 1 - Die russische Geschlossene Aktiengesellschaft Закрытое акционерное общество, abgekürzt ,,z.a.o.
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 30 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 2
 


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Das Referat Europarecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
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