Rechtsinfos/IT-Recht/Computerstrafrecht

Unter Computerstrafrecht bzw. unter Computerlität bezeichnet man Straftaten, besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlung verwendet wird.

Darunter zählen bisher Tatbestände wie Betrug mittels rechtswidrig erlangter Kreditkarten mit PIN, Computerbetrug (§ 263 a StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Softwarepiraterie, u.a.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen usnerer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 1)
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 3)
 
Strafrechtsänderungsgesetz Teil 3/1 Computerkriminalität
 
Strafrechtsänderungsgesetz Teil 3/2 Computerkriminalität
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 2)
 


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Das Referat IT-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Stuttgart

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Schindele begleitet IT-Projekte von der Vertragsgestaltung und Lastenheftdefinition über die Umsetzung bis hin zur Abnahme oder Gewährleistungs- und Rückabwicklungsfragen.

Tilo Schindele ist Dozent für IT-Recht und Datenschutz bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Seminare und Vorträge unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Praxistipps zum rechtssicheren Einsatz von E-Mails im Unternehmen
  • Rechtssicherheit im Internet: - Praktische Rechtstipps für Unternehmer von AGB über Disclaimer und E-Mails bis zu web2.0
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Vertragsschluss, Laufzeit und Umzug in Telekommunikationsverträgen


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