Rechtsinfos/Inkasso/Zinsen

Zinsen (von lat. census, Vermögensschätzung) im Sinne ds Forderungsinkassos sind dann zu zahlen, wenn sich der Schuldner mit seiner Geldleistung im so genannten Verzug befindet. Für diesen Fall gewähren das Gesetz und auch privatrechtliche Vereinbarungen einen so genannten Verzugszins.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Titulierte Zinsen verjähren schneller als der Titel selbst
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Inkasso wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Brennecke macht Forderungen geltend und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er Spezialist bei der Durchsetzung von Forderungen gegen insolvente Schuldner.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0721-20396-28