Rechtsinfos/Mietrecht/Kündigung

Die "Kündigung" ist eine Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Die Voraussetzungen für die Beendigung eines Vertrages im Wege der Kündigung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Neben der so genannten ordentlichen Kündigung gibt es auch die fristlose Kündigung.

Oft besteht Streit darüber, ob sich eine der Vertragsparteien vom Vertrag durch Kündigung lösen kann, wobei regelmäßig fraglich ist, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 2. Teil - Die Ordentliche Kündigung
 
Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil VI Beendigung des Mietverhältnisses
 
Fristlos kündigen bei Nichtzahlung Kaution
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 
Der Mietvertrag – Beendigung durch Kündigung: 1. Teil - Einleitung
 
Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 4. Teil - außerordentliche fristgemäße Kündigung
 
Die Räumung von Wohnraum - Räumungsklage als letzte Chance für den Vermieter
 
Vermieten, aber wie lange?
 
Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 3. Teil - Die außerordentliche fristlose Kündigung
 
Ist der einseitige Kündigungsausschluss für den Mieter bindend?
 
Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach § 573a BGB - Auch bei dritter Wohnung?
 
Die Abgrenzung zwischen Wohn- und Geschäftsräumen
 
Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf eines GbR Gesellschafters
 
Alle Vermieter müssen der Fortsetzung des Mietvertrages zustimmen
 
Kann Gewerbemieter wegen Krebserkrankung fristlos kündigen?
 
Rechtslage für Mieter beim Vermieterwechsel durch Hausverkauf
 
Begründung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist erforderlich
 
Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen erheblicher Vertragsverletzung setzt keine Abmahnubg voraus
 
Personenmehrheit auf beiden Seiten des Mietvertrages
 
DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN
 
Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
 
Vorsicht: Nichtleistung der Kaution ist Grund für fristlose Kündigung!
 
Mietvertrag - Beendigung durch Aufhebungsvertrag oder Stellung eines Nachmieter
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?
 
Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil II Der Mietvertrag
 
Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 5. Teil - Befristeter Mietvertrag
 
Fristlose Kündigung wegen Nichtleistung der Kaution wegen Mietmängeln
 
Insolvenzverwalter zahlt die Miete!
 
Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer
 
Konkludenter Eintritt des Ehegatten in den Mietvertrag
 
Geschäft in Einkaufszentrum Umsatzeinbruch Kündigung Geht das?
 
Fristberechnung Zugang Kündigung (Samstag=Werktag?)
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 06 – Operating-Leasing
 
Wohnung zu klein – Muss Vermieter mit fristloser Kündigung rechnen?
 
Abmahnung im Wohnungsmietrecht – als Grund für fristlose Kündigung heranziehbar?
 
Wichtige Veränderungen im Familienrecht 2013
 


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Das Referat Mietrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt seit vielen Jahren bei Rechtsfragen rund um das Gewerbemietrecht. Er prüft Mietverträge, begleitet Mietverhandlungen und vertritt bei Streitigkeiten um Kündigungen von Gewerbemietverhältnissen.

 

Rechtsanwalt Harald Brennecke bearbeitet im Gewerbemietrecht folgende Themen:

 

    Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere in Bezug auf die Themen

    Parteispezifische Bedürfnisse

    Verlängerungsoptionen und Kündigungsmöglichkeiten

    Untermietklausel und Nachmietersuche

    Mietpreisindex

    Wirtschaftlichkeitsfaktoren (z.B. Publikumsverkehr, Kaufkraft, Branchenmix, Gemeinschaftswerbung, Konkurrenzschutz)

    Sicherheiten (Bürgschaft, Kaution, Vermieterpfandrecht)

    Wettbewerbsklauseln und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz

    Fertigstellungsverpflichtungen, Umbaupflichten und Rückbauverpflichtungen,

    (Vorzeitige) Beendigung von Gewerbemietverhältnissen, z.B.  aufgrund von Schriftformverstößen durch mündliche Nachtragsvereinbarungen

    Aufhebungsverträge

    Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache

    Schönheitsreparaturen

    Schadensersatz bei Verletzung von Wettbewerbsschutz oder Konkurrenzverbot

    behördliche Genehmigungen, Konzessionen und Zulassungserfordernisse

 

Da Gewerbemietverträge häufig sehr langfristig ausgelegt sind, ist ihr wirtschaftlicher Umfang immens. Ein 10-jähriger Gewerbemietvertrag mit einer Monatsmiete von 2000 € hat eine Gesamtvolumen von 240.000.- €. Bei derartigen Vertragsvolumen ist die Prüfung des Vertragsentwurfs und eine rechtssichere und zukunftssichere Gestaltung des Gewerbemietvertrages für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Rechtsanwalt Harald Brennecke prüft und gestaltet Gewerbemietverträge auf Zeithonorarbasis, was in Anbetracht der Mietvolumina meist deutlich günstiger ist als eine Abrechnung nach RVG.

 

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