Rechtsinfos/Patentrecht/Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein Schutzrecht für technische Leistungen und weist einige Gemeinsamkeiten zu diesem auf. Rechtsquelle des Gebrauchsmusterrechts ist daher neben dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) auch das Patentgesetz (PatG).

Aufgrund der geringeren Anforderungen bei den Schutzvoraussetzungen wird es auch als „kleines Patent“ oder „der kleine Bruder des Patents“ bezeichnet. Das Gebrauchsmuster ist für technisch eher einfache oder wirtschaftlich oft weniger bedeutende Erfindungen vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.