Rechtsinfos/Presserecht/Pressefreiheit

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland gibt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit vor.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit: Das Cicero - Urteil
 


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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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