Rechtsinfos/Produkthaftungsrecht/Produkthaftungsrecht-Allgemein



Vertragsklauseln und ihre Anwendungsgebiete im Produkthaftungsrecht
 
Wie kann ich als Endhersteller oder Zulieferer mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Rechtsinfo
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
Konzeptverantwortungsvereinbarung - Haftungserweiterung für Zulieferer Automotive oder Luftblase?
 
Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz vom Bäcker
 
Der Umfang der Ersatzpflicht bei Tod und Körperverletzung
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 1 Begriff und Funktion
 
Haftungshöchstgrenze
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 – unbekannte Nutzungsarten
 
Einführung ins Urheberrecht - 22 - Weitere Rückrufsrechte
 
Zulässigkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 - Lizenzen im Urheberrecht
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 2 Entstehung von Markenschutz
 
Einführung ins Urheberrecht - 21 - Vergütung für später bekannte Nutzungsarten und Rückrufsrechte
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 1: Begriffe und Vertragstypen
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 15 - Gezielte Behinderung Teil 1
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 20 - Konkrete Irreführungstatbestände
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 06.09.2007, 2 AZR 715/06.
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 06.09.2007, 2 AZR 715/06.
 
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Produkthaftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Brennecke berät und vertritt Produzenten, rechtliche Hersteller, Importeure, Zulieferer und Endkunden in allen Fragen der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Er gestaltet, prüft  und verhandelt Qualitätssicherungsvereinbarungen für Hersteller und in den Zuliefererketten. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen aufgrund von Produktmängeln nach dem Produkthaftungsgesetz.

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Dozent für Produkthaftungsrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Einführung ins Produkthaftungsrecht
  • Das Recht der Qualitätssicherungsvereinbarungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0721-20396-28