Rechtsinfos/Produkthaftungsrecht/Verjährung

Verjährung von (Zahlungs-) Forderungen: Was bedeutet der Begriff eigentlich genau? § 214 BGB lautet: ,,Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern``.

Die Verjährung vernichtet den Anspruch nicht. Der Schuldner ist nur nicht mehr verpflichtet zu zahlen. Zahlt er dennoch - macht er also die Einrede der Verjährung nicht geltend – ist die Zahlung zu Recht erfolgt und kann nicht zurückverlangt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 

 

 




Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Produkthaftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Brennecke berät und vertritt Produzenten, rechtliche Hersteller, Importeure, Zulieferer und Endkunden in allen Fragen der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Er gestaltet, prüft  und verhandelt Qualitätssicherungsvereinbarungen für Hersteller und in den Zuliefererketten. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen aufgrund von Produktmängeln nach dem Produkthaftungsgesetz.

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Dozent für Produkthaftungsrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Einführung ins Produkthaftungsrecht
  • Das Recht der Qualitätssicherungsvereinbarungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0721-20396-28