Rechtsinfos/Prozessrecht/Parteifähigkeit

Unter dem Begriff "Parteifähigkeit" wird im Zivilprozessrecht die Fähigkeit einer (juristischen oder natürlichen) Person verstanden, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich auch minderjährige Kinder. Von der Parteifähigkeit zu unterscheiden ist die Prozess- und Postulationsfähigkeit.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Rechts und Parteifähigkeit von Vereinen
 
BGH Beschluss II ZB 9/09 vom 31. Mai 2010
 
Einige Fragen zur Insolvenz einer Limited (Ltd) In Deutschland
 


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