Rechtsinfos/Transportrecht/Lagergeschäft

Der Lagervertrag ist den §§ 467 ff. HGB geregelt und ist abzugrenzen vom Mietvertrag, dem Verwahrungsvertrag und der transportrechtlichen Zwischenlagerung: Während es sich bei der Miete um die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit, bei der Verwahrung um eine nichtgewerbliche Lagerung und bei der transportbedingten Lagerung um eine kurzzeitige Aufbewahrung von Sachen zum Zwecke der Weiterbeförderung handelt, regelt der Lagervertrag die gewerbliche Aufbewahrung von Sachen auf Zeit.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.