Rechtsinfos/Vergaberecht/Ausschreibung

Die "Ausschreibung" ist Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten.

Ausschreibungen sind vor allem bei öffentlichen Auftraggeber (u. a. Bund, Länder, Städte und Gemeinden) von großer praktischer Bedeutung, wofür spezielle Regelungen wie z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und dieVerdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).

Weitere INformationen finden Sie in den nachfolgenden Bieträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.