Rechtsinfos/Vergaberecht/Auswahlverfahren

Nach stattgefundener Ausschreibung und der ersten Prüfung findet auf der nächsten Stufe die eigentliche Wertung der Angebote statt: Das Auswahlverfharen.

Den Zuschlag erhält dabei das wirtschaftlichste Angebot unter den verbliebenen Angeboten. Dabei ist zu beachten, dass das wirtschaftlichste Angebot nicht mit dem billigsten Angebot gleichzusetzen ist.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.