Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Fahrverbot

Das Fahrverbot spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. So kann die Verhängung eines Fahrverbotes existentiell gefährdend sein sein, wenn der Betroffene beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Man denke hier nur an Fernfahrer, Taxifahrer aber auch Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug zum Lebensunterhalt benötigen.

Das Fahrverbot selbst kann sowohl nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) als Nebenstrafe oder nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit den Regelungen der Bußgeldkatalogverordnung verhängt werden. In beiden Fällen kann das Fahrverbot nicht länger als drei Monate verhängt werden. Da durch das Fahrverbot die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht berührt wird, bleibt der Haftpflichtversicherer im Fall einer verbotswidrigen Fahrt nicht leistungsfrei.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Gründe für das Absehen vom Fahrverbot
 
Absehen vom Fahrverbot Kein Fahrverbot bei langer Verfahrensdauer
 
Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen
 
Das Fahrverbot, Teil 1
 
Absehen vom Fahrverbot Fahrverbot bei lang zurückliegender Tatzeit
 
Absehen vom Fahrverbot mangels abstrakter Gefährdung
 
Absehen vom Fahrverbot wegen besonderer Härten und beruflichen Nachteilen
 
Das Fahrverbot, Teil 2
 
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Augenblicksversagen;
 
Fahrverbot wegen eines groben oder beharrlichen Verkehrsverstoßes
 
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
 
Fahrzeugschäden nach Silvesterfeuerwerk
 
Änderung des Bußgeldkataloges zum 01.02.2009 in Kraft getreten
 
Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann droht Fahrverbot?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Verkehrsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
  • Das neue Punktesystem - Flensburg alt und neu 
  • Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden

 
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
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Telefon: 0721-20396-28