Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Immobilie

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine sog. Schadenversicherung. Der Versicherer wird daher nur Leistungspflichtig, wenn an der versicherten Sache des Versicherungsnehmers ein Schaden entstanden ist.

Die Gebäudeversicherung selbst ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es finden daher nur die allgemeinen Vorschriften des VVG und die gesamten Vorschriften der Schadensversicherung in den §§ 49 ff. VVG Anwendung. Da bei der Gebäudeversicherung mehrere Gefahren versichert werden (z.B. Sturm, Brand, Wasserschaden, etc.) ist die Gebäudeversicherung auch eine sog. kombinierte Versicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Einführung in das Recht der Gebäudeversicherung
 
Umfang des Versicherungsschutzes einer Gebäudeversicherung (nach VGB 88)
 
Gebäudeversicherung - Versicherte Gefahren und Risikoausschlüsse, Teil 1
 


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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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