Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Gewerberecht

Beim Gewerberecht geht es im wesentlichen die so genannte Gefahrenabwehr. Es stellt einen Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts dar. Das Gewerberecht ist gleichzeitig die Begrenzung der Gewerbefreiheit. Es stellt Anforderungen an den Gewerbetreibenden, der regelmäßig verpflichtet ist, Mitglied in einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer oder ähnlichen zu werden.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.