Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Naturschutzrecht

Im Gegensatz zum Umweltschutzrecht betrachtet das Naturschutzrecht alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die den Naturschutz beeinträchtigen können.

Im rechtlichen Sinne wird der Naturschutz durch den Bund und durch die Länder gewährleistet. Dazu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.