Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Versammlungsrecht

Das Versammlungsrecht beschäftigt sich im wesentlichen mit dem grundrechtlich geschützten Begriff der Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.

Der Begriff der Versammlung selbst ist im Grundgesetz nicht erklärt, wird aber von der so genannten herrschender Meinung wie folgt definiert:  örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.