Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Wahlrecht

Das Wahlrecht befasst sich mit allen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Wahl der "Volksvertreter" auf kommunaler, Landes-und Bundesebene. Das Wahlrecht soll gewährleisten, dass das Recht des Bürgers auf die grundrechtlich festgelegten Grundprinzipien der freien, geheimen, allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Wahl eingehalten wird.

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteiles entzogen werden können. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie seit dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.