Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentum/Instandhaltung-Instandsetzung

Unter Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigenums fallen alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, den Zustand der im Gemeinschaftseigentum stehenden Einrichtungen und Anlagen zu erhalten, den früheren Zustand wiederherzustellen oder erstmals einen mangelfreien Zustand zu erreichen.

 



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Die Mehrhausanlage – Einführung 3. Teil
 
WEG-Novelle: Verwalter - Befugnisse und Pflichten ab dem 01.07.2007 gemäß § 27 Abs. 1 WEG
 
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