Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft/Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist eine einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, das Eigentum an dem Grundstück in mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile aufzuteilen.