Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Instandhaltungsrücklage

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. ihre Mitglieder, die Wohnungseigentümer sind im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehalten, eine angemessene Instandhaltungsrücklage anzusammeln. Sie ist dafür da, um notwendige Reparaturen - sei es auch erst in der Zukunft - des Gemeinschaftseigentums größeren Ausmaßes abzusichern.