Rechtsinfos/WEG-Recht/Verwaltung/Verwaltungsbeirat

Während der Verwalter ein notwendiges Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, steht es den Wohnungseigentümern frei, einen so genannten Verwaltungsbeirat zu beschliessen. Die Errichtung eines Verwaltungsbeirats ist besonders in größeren Eigentümergemeinschaften zweckmäßig.

Unter dem Link : Der Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft gelangen Sie zu einem Multimediavortrag unseres Partners Peter Hesse.

 



Der Verwaltungsbeirat - Teil 1
 
Der Verwaltungsbeirat - Teil 2
 
Der Hausverwalter im WEG - 2. Der Hausverwaltervertrag: Teil 1
 
Der Hausverwalter im WEG - 1. Die Bestellung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Teil 1
 
Der Hausverwalter im WEG - 2. Der Hausverwaltervertrag: Teil 2
 
Der Hausverwalter im WEG - 4. Abberufung und Kündigung: Teil 1
 
Die Gemeinschaftsordnung - Statut der Wohnungseigentümer: 2.Teil - Inhalt
 
Lasten und Kostentragungspflicht im WEG – 1.Teil: Wohngeld, Kostenverteilungsgrundsatz
 
Die Eigentümerversammlung - 1. Die Einladung der Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung
 
Der Hausverwalter im WEG - 5. Haftung des Hausverwalters
 
Die Eigentümerversammlung - 4. Das Protokoll der Eigentümerversammlung
 
BGH Urteil V ZR 44/09 vom 4. Dezember 2009