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Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 6: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den Gesellschafter
 
Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 3: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer
 
Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 1: Einleitung
 
Wettbewerbsverbot für GmbH Gesellschafter kann sittenwidrig sein
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 25 - Wettbewerbsabreden nach Vertragsbeendigung
 
Der Handelsvertreter: Die Wettbewerbsabrede während des Handelsvertretervertrages
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 2: Vertragliches Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 5: Vertragliches Wettbewerbsverbot für den Gesellschafter
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 1 - Allgemeines
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 4 - Rechtsfolgen bei Formfehlern
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 3 - Form
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 6 - Umgehungstatbestände
 
Franchiserecht: Einführung ins Franchiserecht - die Pflichten des Franchisenehmers
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 20 – Die Zuwiderhandlung
 
Die Pflichten des Handelsvertreters - ein Überblick - Teil 3 - Die Interessenwahrnehmungspflicht
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 31 - Weitere Ansprüche neben dem Handelsvertreterausgleich
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 2 - Verhältnis zu anderen Vorschriften/Umfang
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 16 – Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
Teil 1 - Der GmbH-Geschäftsführervertrag
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 23 - Abweichende Vereinbarungen
 
Die Pflichten des Handelsvertreters ein Überblick Teil 1 Allgemeines
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 4: Befreiung vom Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 3 – Die Geheimhaltungspflicht
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 19 - Allgemeines zum Wegfall der Wettbewerbsabrede
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Teil 1 Allgemeines
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse während des Handelsvertretervertrages Teil 1 - Die Verschwiegenheitspflicht
 
Warum Geheimhaltungsvereinbarungen wichtig sind (Teil 4)
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 14 - Der Verzicht
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 5 - Rechtsfolgen eines Verstoßes
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
DIE BEHINDERUNG AUS WETTBEWERBSRECHTLICHER SICHT
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 22 - Die Zuwiderhandlung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Wettbewerbsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Er verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Er prüft Werbeauftritte und Werbemaßnahmen wie Internetseiten, Onlineshops, Firmenauftritte, Prospekte und AGB auf wettbewerbswidrige Inhalte zur Vermeidung von Abmahnrisiken. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Unternehmer beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten.  Er ist im Bereich der UWG-Straftaten als Srafverteidiger und bei der Ermittlung und Dokumentation von Straftaten und der Erstellung von Strafanzeigen tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.

Harald Brennecke hat im unter anderem veröffentlicht:

  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Weitere Veröffentlichungen von Harald Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem zum Thema

  • Recht im Marketing

 Harald Brennecke ist Dozent für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Strategische Ausrichtung von Unternehmen aus wettbewerbsrechticher Sicht
  • Markenschutzstrategien als betriebswirtschaftliches Instrument
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und PraxisK

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28