Das Recht der KG Teil 1 Einleitung und Entstehung

1. Einleitung

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck –wie bei der OHG- auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Gesetzlich geregelt ist die Kommanditgesellschaft in den §§ 161 ff HGB. Es sind die Regelungen zur OHG anwendbar, wenn keine Spezialvorschriften für die KG existieren. . Der Unterschied zwischen einer OHG und einer KG ist die Haftung der Gesellschafter. Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich. Bei der KG ist dies anders. Es gibt Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt und persönlich. Im Gegensatz dazu haften die Kommanditisten nur für einen beschränkten Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage.

2. Entstehung

Im Wesentlichen kann bei der Entstehung der KG auf die OHG verwiesen werden. So ist für die Entstehung einer KG notwendig:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 161 HGB)
  • Anmeldung zum Handelsregister § 162 HGB)
  • Förderungspflicht des gemeinsamen Zweckes durch alle Gesellschafter
  • Beteiligung von mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten

Ein Komplementär haftet wie ein OHG-Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Der Kommanditist haftet nur in Höhe einer bestimmten Vermögenseinlage. Im Unterschied zur OHG gibt es bei der KG Gesellschafter die beschränkt haften. In der Praxis ist die KG beliebter als die OHG, da die beschränkte Haftung für Kommanditisten nicht so risikoreich ist. Ferner gibt es für Kommanditisten kein Wettbewerbsverbot (§ 165 HGB). Allerdings hat ein Kommanditist ein sehr eingeschränktes Kontrollrecht (§ 166 HGB). Die KG als Rechtsform ist für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet. Bei einem Familienbetrieb ist die Rechtsform der KG vorteilhaft, wenn Familienmitglieder nicht direkt an der Gesellschaft mitwirken und aktiv mitarbeiten möchten. Hierbei gibt es die Alternative sie als Kommanditist teilhaben zu lassen. Im Vergleich zur GmbH ist die KG wesentlich flexibler zu gründen, da es für Kapitalgesellschaften strengere Vorschriften gibt.




Weiterlesen:
zum folgenden Teil des Buches

 

Links zu allen Beiträgen der Serie Das Recht der KG

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2012


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Normen: § 161 HGB, § 162 HGB, § 165 HGB, § 166 HGB

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosGesellschaftsrechtOHG
RechtsinfosGesellschaftsrechtOHGGesellschafter
RechtsinfosGesellschaftsrechtKommanditgesellschaftGesellschaftsvertrag
RechtsinfosGesellschaftsrechtKommanditgesellschaftGesellschafter
RechtsinfosHandelsrecht
RechtsinfosGesellschaftsrechtKommanditgesellschaftGeschäftsführung
RechtsinfosGesellschaftsrechtKommanditgesellschaftHandelsregister
RechtsinfosWettbewerbsrecht