Wenn Bargeld auf Reisen geht: Neuregelung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs

Als "Normalbürger" denkt man vielleicht, dass dies nur diejenigen trifft, die ihr Schwarzgeld in die Schweiz oder nach Luxemburg transportieren: Die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs wurde europaweit wesentlich verschärft.

Betroffen sind aber auch alle, die aus geschäftlichen Gründen mit Bargeld ins Ausland reisen, z. B. weil sie in Branchen tätig sind, in denen immer noch Bargeld lieber gesehen ist als eine Überweisung.

Neue Regelungen für Transport von Bargeld über die Grenze

Daher hier ein kurzer Überblick über die neuen Regelungen für den Transport von Bargeld ins Ausland und was es zu beachten gilt:

Wer immer 10.000 Euro oder mehr als Bargeld aus der Europäischen Union ausführt oder in die Europäische Union einführt, muss dies an der Grenze schriftlich anmelden. Schriftlich anmelden bedeutet, dass der Reisende von sich aus auf den Zoll zugeht, um den Bargeldtransfer mitzuteilen und hierfür das entsprechende Formular ausfüllt.

Anders ist es bei Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Länder. Hier darf der Reisende abwarten, ob der Zoll ihn zur Deklaration auffordert. Wird vom Zoll nach Bargeld gefragt, muss dies aber wahrheitsgemäß offen gelegt werden. Auch hier gilt die Grenze von 10.000 Euro.

Ob Schwarzgeld oder nicht: Wer Bargeld nicht anmeldet, wird belangt!

Kommt man diesen Pflichten nicht nach, sind die Konsequenzen drastisch: Verstöße werden mit Bußgeld bis zu 1 Mio. Euro belegt. Stellt sich heraus, dass es sich bei dem mitgeführten Bargeld tatsächlich um Schwarzgeld handelt, gelten ergänzend die sonstigen Strafvorschriften.


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Stand: Oktober 2007


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