Die Kleine AG als Rechtsform in der Unternehmensnachfolge Teil III: Unternehmensnachfolge


Autor(-en):
Matthias Keßler


1) Problemfelder
Neben der Möglichkeit ein Unternehmen in der Rechtsform der Kleinen AG zu gründen, stellt die Kleine AG auch eine interessante Rechtsform im Rahmen der Unternehmensnachfolge dar.

Was bedeutet Unternehmensnachfolge eigentlich?
Eine exakte juristische Definition existiert für den Begriff der Unternehmensnachfolge nicht. Tatsächlich geht es darum zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder von Todes wegen unternehmerisches Vermögen zu übertragen.

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge eines mittelständischen Unternehmens bzw. eines Familienunternehmens können einige Schwierigkeiten auftreten. Diese lassen sich auf zwei entscheidende Punkte reduzieren:

- Wer soll das Unternehmen in Zukunft führen? (Nachfolge im Management)
- Wie bzw. wem soll das unternehmerische Vermögen zugeordnet werden? (Vermögensnachfolge)

Zur Wahrung der Unternehmenskontinuität spielt die Planung der Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle. Denn es geht nicht nur um die Frage der bloßen Vermögensverteilung, sondern um die Übergabe des „Lebenswerks“ Unternehmen in die Hände der Nachfolger, vorzugsweise der Angehörigen.
Dabei tauchen insbesondere bei mittelständischen Familienunternehmen typische Probleme auf, die sich aus der besonderen Verbindung von familiären und unternehmerischen Interessen ergeben. Dies liegt an der starken Verzahnung von Familie und Unternehmen, die bei der Planung der Unternehmensnachfolge sehr deutlich hervortritt und der übergebenden Generation eine besonders vielschichtige, weitreichende und strategische Entscheidung über die Zukunft des Familienunternehmens abverlangt. Diese Planung schließt die Auseinandersetzung mit der unangenehmen Frage des eigenen Ablebens mit ein.

Ein Hauptproblem der Unternehmensnachfolge ist das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen vom tatsächlichen Fehlen eines Nachfolgers oder der Unfähigkeit eines Nachfolgers bis zu dem Fall, dass zwar ein geeigneter Nachfolger existiert, aber die ältere Generation nicht in der Lage ist die Verantwortung abzugeben.

Nicht selten ist die sogenannte Geschwisterproblematik. Damit ist die Situation gemeint, dass es mehrere geeignete Nachfolger gibt und deshalb innerhalb der Familie Spannungen entstehen.
Erblasser sind regelmäßig bemüht, ihre Kinder möglichst gleichmäßig zu bedenken. Es kann aber nur ein Kind die mehrheitliche unternehmerische Beteiligung erhalten, während die anderen Kinder zu Lebzeiten des Erblassers eine entsprechende Abfindung erhalten müssen. Anderenfalls könnte die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall das ganze Unternehmen in Liquiditätsprobleme stürzen.

Probleme können aber auch dann entstehen, wenn an einem Unternehmen mehrere Gesellschafterstämme beteiligt sind. Solange die Beteiligung und Stimmrechte gleichmäßig verteilt sind, kann es in Gesellschafterversammlungen zu Blockaden kommen.
Durch den Tod eines Gesellschafters können sich die Mehrheitsverhältnisse jedoch verschieben und dies zu unvorhergesehen Streitigkeiten kommen. Derartige Streitigkeiten führen nicht selten zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die dem Unternehmen dadurch nachhaltig schaden können. Derartige Streitigkeiten und Interessenkonflikten bergen auch immer die Gefahr der Zerschlagung des Unternehmens.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist außerdem die Sicherung einer angemessenen Altersversorgung für den scheidenden älteren Unternehmer.

Für diese eben dargestellten Probleme kann eine Unternehmensnachfolge in der Rechtsform der Kleinen AG eine geeignete Lösung darstellen.


2) Die AG als Nachfolgemodell

Der entscheidende Vorteil bei der AG ist die strikte Trennung von Kapitaleignerstellung und Unternehmensführung. Die (Kleine) AG ist aufgrund ihrer Organisationsform für Fremdmanagement besser geeignet als die GmbH oder eine Personengesellschaft.
Somit kann ein Unternehmen bei Fehlen geeigneter oder bereiter Nachfolger durch den Einsatz eines qualifizierten Fremdmanagements fortgeführt werden. Der Vorstand ist durch die im Aktiengesetz vorgeschriebene Trennung von Kapitaleignerstellung und Unternehmensführung weitaus unabhängiger in seinen Entscheidungen, als dieses im Grundsatz bei der Rechtsform der GmbH vorgesehen ist. Darüber hinaus können sich aus dieser Situation heraus wichtige Impulse für eine Neuausrichtung des Unternehmens ergeben. Dies gilt insbesondere bei einem im Tagesgeschäft einer AG erfahrenen Management. Dabei ist auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass für entsprechende qualifizierte Führungskräfte die Position des Vorstands einer AG aufgrund der vorbezeichneten Unabhängigkeit bedeutend attraktiver erscheint als die Geschäftsführung einer GmbH.

Gleichwohl lässt sich durch eine entsprechende Position im Aufsichtsrat der AG das Bedürfnis des Unternehmensübertragenden nach einer Aufsicht und Zusammensetzung des Vorstandes gewährleisten.


 

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Matthias Keßler


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    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 


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