Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht – Teil I


Autor(-en):
Matthias Keßler


Einführung

Beinahe jedes mittelständische Unternehmen verfügt über zu geringe finanzielle Mittel, um aus eigener Kraft Wachstumsstrategien verfolgen zu können oder die eigene Wettbewerbsposition dauerhaft stärken zu können. Daraus ergibt sich das grundsätzliche Erfordernis nach Fremdkapital. Hauptsächlich werden dazu Bankkredite in Anspruch genommen. Der Zugang zu Bankkrediten hat sich seit der Einführung des Ratings nach Basel II erschwert. Neben Bankkrediten existieren jedoch noch weitere alternative Finanzierungsmodelle, die im Rahmen dieser Artikelserie vorgestellt werden sollen.

Basel II

Mit der Umsetzung des als „Basel II“ bekannt gewordenen zweiten Baseler Konsultationspapiers im Jahr 2006 wurde der Zugang zu Bankkrediten, insbesondere für mittelständische Unternehmen erschwert.
Dies liegt darin begründet, dass die Kreditinstitute verpflichtet sind, bei der Kreditvergabe verstärkt auf die Bonität des Kreditnehmers zu achten. Insbesondere müssen die Banken je nach Bonität des Kreditnehmers und des sich daraus ergebenden Kreditrisikos ihre Eigenkapitaldecke anpassen. Je höher das Risiko beim Kunden, je mehr Rücklagen muss die Bank schaffen. Anders ausgedrückt, müssen die Banken abhängig von dem Ergebnis der Bewertung der Bonität des Unternehmens und dem sich daraus ergebenden Ausfallrisiko eine Risikokapitalrücklage in der entsprechenden Höhe bilden. Dies schlägt sich bei schlechter Bonität unmittelbar auf die Kreditkonditionen nieder, der Kredit wird mithin teurer.

Derartige Bewertungen innerhalb der Banken gibt es bei Kreditvergaben bereits seit langer Zeit. Allerdings wurden die Ergebnisse nur selten bekannt. Dies hat sich inzwischen etwas geändert und die Banken nutzen das "Argument" Basel II gerne zur Durchsetzung hoher Zinssätze oder zur Ablehnung ungewollter Engagements.

Rating nach Basel II

Die Prüfung, ob und unter welchen Konditionen einem Unternehmen ein Kredit gewährt wird, erfolgt im Rahmen von bankinternen Ratingverfahren. Unter Rating versteht man dabei, die Risikobewertung eines Kreditinstituts bei der Kreditvergabe. Diese Verfahren sind nicht einheitlich und können sich an unterschiedlichen Kriterien mit abweichenden Schwerpunkten orientieren. Im Ergebnis hat jede Bank ihr eigene Ratingverfahren. Allerdings muss das von der jeweiligen Bank eingesetzte Verfahren bankaufsichtrechtlich genehmigt sein.
Tatsächlich unterscheiden sich die Ratingverfahren und Gewichtungen innerhalb des Ratings der Banken erheblich, sodass sich beim Ratingergebnis verschiedener Banken Abweichungen und Unterschiede ergeben können. Bei der anwaltlichen Begleitung unserer Mandanten wegen unangemessener Veränderung der Kreditkonditionen werden daher die Ratinginhalte immer wieder zum Gegenstand der Beratung und Auseinandersetzung mit den Banken.

Die Beurteilungskriterien der Banken aufgrund der Vorgaben von Basel II sind im Grundsatz jedoch relativ ähnlich und beziehen sich regelmäßig auf die Bereiche:

  • Qualität des Managements
  • Betriebliche Verhältnisse
  • Branchen-, Markt- und Wettbewerbssituation
  • Wirtschaftliche Verhältnisse insbesondere Jahresabschlüsse
  • Bisherige Geschäftsbeziehungen und bisheriges Zahlungsverhalten

Das Ergebnis des Ratings erfolgt anhand genau definierter Skalen und reicht von AAA (höchste Bonität und geringstes Ausfallrisiko) über die Abstufungen AA+, AA, AA-, A+, A, A- über BBB+, BBB, BBB-, usw. bis zu D (ungenügende Bonität, Kreditnehmer bereits im Zahlungsverzug oder insolvent) oder von Bonitätsklasse 1 – 8 oder 1 – 10 oder 1a – 5 e oder A – C, je nach Bank oder Kreditinstitut.

Die für die jeweilige Bank relevanten Zahlen und Daten von kleineren und mittleren Unternehmen können von einem Wirtschafts- oder Steuerberater zusammengestellt werden. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vor der Herausgabe der Zahlen sich mit dem möglichen Ratingergebnis zu beschäftigen. Wenn die Zahlen erstmal herausgegeben wurden und der Bank vorliegen, kommt es regelmäßig zu Überraschungen bei dem kreditsuchenden Unternehmer. In dieser Phase nachzubessern ist regelmäßig schwierig und die Kundenbeziehung zur Bank wird unnötig belastet. Es empfiehlt sich daher, bei derart entscheidenden Vorgängen sich an einen erfahrenen Berater zu wenden, was insbesondere darauf spezialisierte Unternehmensberater sein können. Als Anwälte können wir Sie dabei durch unser Netzwerk unterstützen. Wenn das Investitionsvolumen eine Größe erreicht hat, bei der mit der Bank bereits individuelle Kreditkonditionen und Kreditbedingungen ausgehandelt werden können, begleiten wir Sie und Ihren Unternehmensberater bei der Vertragsgestaltung und den Verhandlungen über die Kreditbedingungen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich von einer Rating-Agentur im Vorfeld ein externes Rating erstellen zu lassen.
Nachteile von externen Ratings sind die dabei anfallenden Kosten und die Unklarheit auf die Aussagekraft im Hinblick auf ein späteres bankinternes Rating.
Vorteile von externen Ratings sind insbesondere die Bestimmung Standortes des Unternehmens und der daraus ableitbare Anstoß Veränderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu ergreifen.

Mit der Einführung des Ratings nach Basel II wurde es für mittelständische Unternehmen zwar schwieriger Kredite zu zinsgünstigen Konditionen zu bekommen, andererseits stellt ein positives Rankingergebnis eine verbesserte Verhandlungsposition mit der Bank dar. Denn ein positiv geratetes Unternehmen hat zwangsläufig eine hohe Bonität. Dies macht das Unternehmen somit für jede Bank zu einem interessanten Kunden. Aus diesem Grund ist für ein Unternehmen das Rating gerade im frühzeitig im Vorfeld einer Kreditaufnahme zu berücksichtigen, um gegebenenfalls durch bilanzielle Anpassungen und Einführung alternativer Finanzierungsformen die Ratingposition zu verbessern.

Aufgrund der dargestellten Entwicklung bei der Kreditvergabe im Zusammenhang mit dem Rating nach Basel II ist es vor allem für Unternehmen, die sich in einer Phase der Veränderung oder Neugründung befinden erheblich schwieriger geworden ein Kreditinstitut zu finden, das diesen Schritt begleitet.

Dies führt dazu, dass das Interesse an alternative Finanzierungsquellen zur Verbesserung der Liquidität und Eigenkapitalquote gewachsen ist, denn die Liquidität und die Eigenkapitalquote sind entscheidende Faktoren im Ratingverfahren. Dabei handelt es sich um Finanzierungsmodelle außerhalb des Bereichs der Kreditvergabe durch Banken. Aus der Nutzung alternativer Finanzierungsquellen ergeben sich für das Unternehmen Verbesserungen im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung und damit direkt auch auf das Rating-Ergebnis und somit auch auf neue Kreditkonditionen.

Zu nennen sind hier insbesondere,

  • Forderungsverkauf,
  • Leasing, sale-and-lease-back,
  • Private Equity sowie
  • die Förderprogramme von Bund und Ländern

Bei den staatlichen Förderprogrammen oder dem Forderungsmanagementgesellschaften herrschen enge Vorgaben, die einer individuellen Vereinbarung nur begrenzt zugänglich sind, sodass wir Sie in diesem Bereich nur über die mit diesen Geschäften verbundenen Risiken aufklären können. Wir können Sie als Anwälte jedoch insbesondere dort begleiten, wo es beim Leasing oder Private Equity um die Ausgestaltung der Verträge geht oder ein großes Volumen an Forderungen im Paket abgetreten werden sollen. Hier ist zur Abmilderung des für Sie damit verbundenen Risikos anwaltliche Hilfe unverzichtbar.


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Autor(-en):
Matthias Keßler


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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
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  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

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