Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Einleitung und allgemeine Informationen

Die Vorbereitung des Beitritts Polens zur EU und die damit einhergehende Notwendigkeit, die europäischen Rechtsstandards in das polnische Gesellschaftsrecht zu integrieren, machten eine grundlegende Reform des polnischen Gesellschaftsrechts erforderlich.

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben endete mit dem Inkrafttreten des neuen polnischen Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften (Kodeks spó³ek handlowych) zum 01.01.2001, mit dem auch die Handelsgesellschaftsformen eine weitgehende Umgestaltung erfahren haben. Der zum 01.05.2004 erfolgte EU-Beitritt Polens ist nicht zuletzt wegen seiner Attraktivität hinsichtlich der Steuerbelastung und der im Vergleich niedrigeren Fertigungskosten auf ein beträchtliches Interesse des deutschen Mittelstands gestoßen.

Die Beiträge über die Handelsgesellschaftsformen in Polen sollen einen Überblick über die polnischen Gesellschaften des Handelsrechts, deren Voraussetzungen sowie die haftungsrechtlichen Folgen verschaffen. Die Beiträge berücksichtigen neben der erwähnten Reform auch die zum 15.10.2004 in Kraft getretenen Änderungen des polnischen Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften.

Wahl der Rechtsform der Gesellschaft

Eine der wichtigen Neuerungen für die ausländischen Investoren betrifft die Wahl der Rechtsform der Handelsgesellschaft. Ihnen stehen nun sämtliche Gesellschaften zur Verfügung, wenn im Herkunftsland Gegenseitigkeit für polnische Unternehmer besteht und die internationalen Verträge nichts anderes bestimmen.

Niederlassungen und Repräsentanzen

Deutsche Handelsgesellschaften können in Polen Niederlassungen (oddzia³y) gründen. Die Gründung einer Niederlassung bedarf der Eintragung in das polnische Unterenehmensregister. Die deutschen Unternehmer, die eine Niederlassung in Polen unterhalten, sind u. a. verpflichtet, ihre Firmennamen zur Bezeichung der polnischen Niederlassung zu benutzen. Des weiteren, unterliegen die Niederlassungen der Buchführungspflicht in polnischer Sprache. Auch die Gründung von Repräsentanzen (przedstawicielstwa) ist zulässig. Ihre Tätigkeit muss sich ausschliesslich auf die Werbung und die Förderung des ausländischen Unternehmens beschränken. Die Gründung einer Repräzentanz bedarf der Eintragung in das sog. ,,Repräsentanzenregister´´, das beim Wirtschaftsminister geführt wird.

Zusammenschlüsse von Gesellschaften

Nach polnischem Recht können sich sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften zusammenschließen (durch Gründung einer neuen Gesellschaft oder Aufnahme). Bei der neuen Gesellschaft muss es sich jedoch auf jeden Fall um eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) handeln. Bei einem Zusammenschluss übernimmt die neue Gesellschaft sämtliche Rechte und Pflichten ihrer Vorgänger. Auch staatliche Genehmigungen und finanzielle Vergünstigungen gehen auf die neue Gesellschaft über.


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Stand: Juli 2005


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Telefon: 0721-20396-28

 


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