Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2

Neben der Art des Versicherungsfalls unterscheidet man die Lebensversicherungen nach der Kapitalbildung, der Förderbarkeit, der Art der Versicherungsleistung und der Bestimmung der Versicherungsleistung.

Kapitalbildung
Bei der kapitalbildenden Versicherung wird ein Teil des eingezahlten Beitrages zur Kapitalbildung verwendet. Klassisch ist dies der Fall bei der sog. kapitalbildenden Lebensversicherung. Anders ist dies bei der Risikolebensversicherung. Hier erfolgt keine oder nur eine geringe Kapitalbildung.

Förderbarkeit
Bei der Förderbarkeit gibt es verschiedene Varianten. So gibt es staatlich geförderte Varianten der Altersversorgung wie die Rürup- oder Riester Rente. Man bezeichnet diese auch als Basisrente. Ferner gibt es die Vermögensbildungsversicherung zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen oder Direktversicherungen.

Art der Versicherungsleistung
Bei der Art der Versicherungsleistung wird zum einen danach unterschieden, ob die Versicherungsleistung als Einmalbeitrag ausgezahlt wird, oder ob dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung als Rente ausgezahlt wird. Der Leistungszeitpunkt steht dabei vertraglich fest. Bei der Ausbildungsversicherung oder bei der seltener vorkommen Aussteuerversicherung steht der genaue Termin der Versicherungsleistung dagegen nich nicht fest.

Bestimmung der Versicherungsleistung
Regelmäßig wird die Versicherungsleistung als fester Geldbetrag vereinbart. Eine alternative ist die fondsgebundene Lebensversicherung bei der die Versicherungssumme in Anteilseinheiten eines Fonds ausgezahlt wird.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosSteuerrecht
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeRentenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorge
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtKrankenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtRentenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosBankrechtKapitalanlagerecht
RechtsinfosBankrechtKreditsicherheiten
RechtsinfosBankrechtKapitalmarktrecht
RechtsinfosSteuerrechtLebensversicherung